Häufige Fragen (FAQ)

Ich bin gekündigt. Kann die IG Metall mir helfen bei der Kündigung?
Ja, wir versuchen aktuell mit vielen Kollegen, die Kündigung vor Gericht für unwirksam erklären zu lassen. Wir reichen dafür sogenannte Kündigungsschutzklagen ein.

Wie stehen die Chancen dass ich meine Arbeit behalte?
Das prüft das Gericht. Nach dem Kündigungsschutzgesetz muss bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl stattfinden. Wenn diese fehlerhaft war, wird die Kündigung für ungültig erklärt.

Stimmt es, dass die IG Metall jetzt Betriebsratswahlen einberuft?
Ja, wir haben von den Mitgliedern den Auftrag bekommen, genau das zu machen. Und nach Satzung der IG Metall und gemäß Betriebsverfassungsgesetz müssen wir das jetzt auch tun. Wir haben dazu die Geschäftsführung bereits am 11. Dezember 2020 angeschrieben mit der Bitte, sich mit uns zu treffen. Bei diesem ersten Termin sollte gemeinsam besprochen werden, wie eine Wahlversammlung unter Corona-Bedingungen möglich sein kann.

Warum gibt es erst so spät eine Wahlversammlung?
Das erfährst du im Newsblog auf dieser Seite. (Ab 14. Dezember wird es deutlich.)

Was ist wenn die Geschäftsführung keinen Betriebsrat will?
Das kann sie nicht ändern. Die Wahlversammlung, bei der ein Wahlvorstand gewählt wird, ist der erste demokratische Akt zur Betriebsratswahl. Dieser Wahlvorstand, der gewählt wird, hat dann sofort Kündigungsschutz und Freistellungsrechte. Er kümmert sich um die Durchführung und Umsetzung der Betriebsratswahl. Es steht unter Strafe den Wahlvorstand an seiner Arbeit zu hindern. Die Geschäftsführung muss die Betriebsratswahl gewähren und durchführen lassen und sich selbst dabei komplett raushalten. Kommt diese Wahlversammlung nicht zu Stande, oder wird auf dieser ersten Wahlversammlung am 19. April kein Wahlvorstand gewählt, so wird der Wahlvorstand  auf Antrag der IG Metall (der gleich am nächsten Tag eingereicht wird) vom Arbeitsgericht Kassel eingesetzt. Darauf bereiten wir uns derzeit bereits gemeinsam mit der DGB-Rechtsschutz GmbH vor. So oder so – es wird eine Betriebsratswahl bei Wikus geben!

Wären diese Kündigungen mit Betriebsrat auch passiert?
Nicht so.  In solch einer Kündigungswelle hätte es Sozialplanverhandlungen mit dem Betriebsrat geben müssen. Auch hätte er gleich einen sogenannten Interessensausgleich mit verhandelt. Also nein. So eine Kündigungswelle, wie sie aktuell bei Wikus passiert,  hätte es mit Betriebsrat nicht gegeben.

Was ist wenn ich weitere Fragen habe?
Dann kannst Du Dich ganz diskret an den Kollegen Klobes wenden:

Dr. Frank Klobes
Gewerkschaftssekretär
frank.klobes@igmetall.de
Telefon 0561-70005-0

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